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BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 3 Z 158/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1618
Möglichkeit einer zweiten Einbenennung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 195
- MDR 1988, 232
- FamRZ 1988, 319
- Rpfleger 1988, 96
- BayObLGZ 1987 Nr. 56
- BayObLGZ 1987, 354
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 10/97
Anschließung an Namensänderung der Mutter durch Kind - Wechsel vom Ehenamen zu …
(2) Eine andere Auffassung fordert auch nach vorangegangener Einbenennung die sinngemäße Anwendung des § 1617 Abs. 2 BGB zur Wahrung der Namensgleichheit von Mutter und nichtehelichem Kind (…vgl. AG Traunstein StAZ 1995, 216/217 m. 3. Aufl. § 1618 Rn. 26;… Soergel/Strätz Nachträge § 1617 n.F. Rn. 8a; Jauernig/Schlechtriem § 1618 Anm. 4; Drewello StAZ 1988, 168/169; Engler FamRZ 1971, 76/79 sowie Simon StAZ 1974, 197/198 m.w.N. aus der älteren Literatur;… offengelassen von Erman/Michalski BGB 9. Aufl. § 1617 Rn. 20;… Beitzke/Lüderitz Familienrecht 26. Aufl. § 25 II 3: rechtspolitisch wünschenswert). - OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98
Anschlusserklärung eines nichtehelichen einbenannten Kindes an die Namensänderung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 08.06.1989 - BReg. 3 Z 73/89
Einbenennung; Deutsche Recht
Wie der Senat bereits am 29.10.1987 (BayObLGZ 1987, 354) mit eingehenden Nachweisen der Rechtsprechung und des Meinungsstandes im Schrifttum entschieden hat, ist nach deutschem Recht ( § 1618 BGB ) eine zweite Einbenennung nicht möglich.